Kirchliches Datenschutzgesetz
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung und das kirchliche Datenschutzgesetz sind im letzten Monat in Kraft getreten.
Vielleicht habt ihr schon von den Veränderungen bzgl. des Datenschutzes gelesen oder gehört.
Es gibt nicht nur eine neue Europäische Datenschutzgrundverordnung, sondern auch ein Kirchliches Datenschutzgesetz, welches für uns und unsere Jugendarbeit neue Regelungen mit sich bringt.
Wir haben eine Muster-Datenschutzerklärung für euch, die ihr euch hier downloaden könnt. Auf diese Datenschutzbestimmung solltet ihr ab jetzt auf eurer Homepage und in euren Anmeldungen hinweisen und sie entweder mit auf der Anmeldung abdrucken oder als Datei zum Download neben der Anmeldung hochladen, sodass Anmeldung und Datenschutzerklärung immer zusammen stehen. Die roten Lücken müsst ihr nur noch für eure jeweilige Aktion ausfüllen.
Auch ist verschärft worden, dass ihr keine Fotos im Zeltlager mehr hochladen dürft, ohne die direkt Einverständniserklärung von den Eltern der Kinder, die sich auf dem jeweiligen Bild befinden.
Die Veröffentlichung von Fotos von bis zu 16-Jährigen erfordert nach dem neuen Kirchlichen Datenschutzgesetz
- die Unterschrift/ Einverständnis
- beider Erziehungsberechtigter
- unter dem konkreten Foto.
Ab 17-Jährige können selbst unterschreiben. Vorherige Pauschaleinverständnis-Erklärungen sind unzulässig! Das heißt, dass ihr keine Fotos von Kindern auf euren Homepages, Blogs oder Facebook-Seiten veröffentlichen dürft, ohne die Unterschrift der Erziehungsberechtigten!
Auch wir sind nicht gerade glücklich über die neuen Bestimmungen, müssen sie aber genau, wie ihr, tragen und ausführen. Wenn ihr noch Fragen habt, dann meldet euch gerne bei Michelle.