Wir dürfen wieder Fotos posten, wenn...
Die kirchlichen Datenschützer haben uns den Umgang mit Fotos auf denen Kinder und Jugendliche zu sehen sind erleichtert. So ist es wieder erlaubt eine pauschale Einwilligung der Sorgeberechtigten für bestimmte Veranstaltungen einzuholen. Diese Einwilligung könnt ihr wieder in die Anmeldungen mit aufnehmen. Konkret heißt das, dass die einmalige Unterschrift reicht und ihr nicht erst das einzelne Foto von allen Sorgeberechtigten Personen unterschreiben lassen müsst.
Da die Anmeldungen für die Zeltlager in diesem Jahr in den meisten Gemeinden schon gelaufen sind, empfehlen wir euch, dass ihr euch die Einwilligung nachträglich noch einholt. Ein Beispiel haben wir euch hier hochgeladen.
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