Änderungen im Pauschalreiserecht
Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, hat sich das EU Pauschalreiserecht 2018 verändert, was Auswirkungen auf alle unsere Zeltlager und Freizeiten hat, da sie alle darunter fallen.
Aber keine Angst, wir haben da etwas für euch vorbereitet, mit dem ihr schnell die Forderungen umsetzen könnt.
Im Folgenden findet ihr, was ihr braucht und Vorschläge, wie man etwas machen kann.
1. Insolvenzversicherungsschein (bekommt ihr bei Frau Trienen im Bischöflichen Generalvikariat, Abteilung Versicherungen - einfach mal anrufen)
2. Informationspflicht (ihr müsst umfassend über eure Freizeit informieren, hierzu findet ihr hier eine Musteranmeldung und eine Beispielreisebeschreibung
3. Anlage 11 (zu Artikel 250 § 2 Absatz 1) Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss zur Verfügung stehen ( wir würden euch empfehlen es auf die Homepage zu setzen und dahin zu verweisen)
Solltet ihr die genaue Beschreibung bzw. die Inhalte dieser nicht in eurer Anmeldung enthalten sein, dann müssen sie spätestens in der Anmeldebestätigung stehen.
Ähnlich wie bei den Datenschutzbestimmungen ist jetzt auch noch anzukreuzen, dass die Pauschalreisebestimmungen akzeptiert werden.
Eine Checkliste für eure Reisebeschreibung findet ihr hier.